Rechtsgrundlage ist die jeweils geltende Gebührensatzung, die Sie im Downloadbereich herunterladen oder in den VHS Geschäftsstellen einsehen können!
Eine Ermäßigung von 50% für Kurse und Seminare erhalten bei Vorlage entsprechender aktueller Nachweise
Wenn Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen möchten, muss ein aktueller Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden. Eine Gebührenermäßigung nach Kursbeginn ist nicht möglich. Darüber hinaus erhalten die unter Ziffer 6-8 genannten Teilnehmer/innen eine Gebührenbefreiung für eine ermäßigungsberechtigte Veranstaltung pro Semester.
Von den Ermäßigungen ausgenommen sind:
Ein Antragsformular finden Sie im Downloadbereich und in unserem Programmheft.
Die aktuelle Gebührenordnung ist im Downloadbereich auf www.vhs-hilden-haan.de oder in den VHS-Geschäftsstellen einsehbar. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr, auch wenn keine tatsächliche Teilnahme erfolgt. Dies gilt ausdrücklich auch bei Nicht-Teilnahme aufgrund einer Erkrankung.
Bei VHS-Kursen im Fachbereich 4 (Sprachen) mit mindestens 11 Einzelterminen können Sie sich innerhalb von fünf Werktagen nach dem ersten Kurstermin kostenlos wieder abmelden. Sie können also gewissermaßen beim ersten Termin einmal „schnuppern“. Diese Regelung gilt nicht für drittmittelgeförderte Angebote wie Integrationskurse, Schulabschlusskurse usw..
Eine Abmeldung von einer Veranstaltung muss in jedem Falle – auch nach einem „Schnuppertermin“ – schriftlich erfolgen, telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.
Kommt eine Veranstaltung aus von der VHS bzw. bei Studienfahrten etc. aus vom beauftragten Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht zustande, wird die Gebühr in voller Höhe erstattet. Eine anteilige Erstattung erfolgt, wenn aus Gründen, die die VHS bzw. der Veranstalter zu vertreten hat, ein Teil der angebotenen Unterrichtsstunden nicht durchgeführt wurde.
Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die sich bis zu zwei Wochen vor Beginn einer Veranstaltung schriftlich oder persönlich in der VHS-Geschäftsstelle abmelden, erhalten die gezahlten Gebühren abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erstattet.
Ausnahmen von der zweiwöchigen Abmeldefrist sind:
Nach Ablauf der jeweiligen Abmeldefrist erfolgt keine Gebühren-erstattung mehr. Abmeldungen müssen gegenüber der VHS erklärt werden, beim Kursleiter oder bei der Kursleiterin sind sie nicht möglich.
Bei Rücktritt oder Umbuchung von Mehrtagesfahrten/Studien-reisen werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:
Kurse und Seminare werden in der Regel nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Dies sind in der Regel 11 Teilnehmer/-innen bzw. bei Kleingruppen-Angeboten 6 Teilnehmer/-innen. Liegen weniger Anmeldungen vor, kann die Veranstaltung mit Zustimmung der VHS und im Einverständnis mit den Teilnehmer/innen gegen eine anteilig erhöhte Gebühr durchgeführt werden.
Bescheinigungen über die Teilnahme an Kursen und Seminaren werden gegen Einsendung eines frankierten und adressierten Briefumschlages ausgestellt und übersandt.
Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen sind möglich. Bei entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen kann die Teilnahme auf die vorgegebene Alters- oder Personengruppe beschränkt werden. Für bestimmte Veranstaltungen kann die Teilnahme von einem höheren Alter oder von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden.
Die VHS übernimmt gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine Haftung bei Beschädigungen oder Verlusten, bei Unfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Bei Reisen tritt sie nur als Vermittler auf und haftet nicht für Schäden aller Art. Die Haftung der beauftragten Leistungsträger wird hiervon nicht ausgenommen.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine(n) bestimmte(n) Dozentin/Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/eines Dozentin bzw. Dozenten angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt von Veranstaltungen ändern. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Gebührenerstattung.
Müssen Veranstaltungen aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung von Dozentinnen/Dozenten), so können diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Werden Veranstaltungseinheiten nicht nachgeholt, werden die Gebühren anteilig erstattet.
Stadtpläne von Hilden und Haan mit einem Verzeichnis der Veranstaltungsstätten finden Sie in unserem Programmheft bzw. hier. Achten Sie bitte unbedingt auf die Ortsangaben bei den einzelnen Veranstaltungen!
In den Räumen der VHS sowie in allen Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet!
Wir halten uns an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Für statistische Zwecke erfolgt eine anonymisierte Datenauswertung, die keine Rückschlüsse auf einzelne Teilnehmende zulässt. Die Datenschutzerklärung finden unter dem Link Datenschutz.
Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. §§ 312 ff. BGB finden Sie unter dem Reiter Widerrufsbelehrung bzw. hier.
Regelungen zur Anmeldung und Teilnahme, Stand: März 2026