Das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass die Kursleiter/innen und Teilnehmer/innen der Volkshochschule an deren Gestaltung mitwirken. In der Satzung für die Volkshochschule Hilden-Haan sind diese Mitwirkungsrechte in § 17 verankert:
§ 17 Mitwirkung
Anregungen der Teilnehmer/-innen sowie der Kursleiter/- innen zur Gestaltung des Volkshochschulprogramms werden von der VHS-Leitung immer gern entgegengenommen und, wenn möglich, auch realisiert. Wirken Sie also mit bei der Mitwirkung! Wir helfen Ihnen dabei!

Die nächste Mitwirkungsveranstaltung findet im Rahmen unserer Semestereröffnung des zweiten Semesters 2026 statt – also im Spätsommer 2026. Der genaue Termin steht noch nicht fest!