Mitwirkung in der VHS

Die Satzung des VHS-Zweckverbandes Hilden-Haan beschreibt in § 17 die Mitwirkungsrechte und -Möglichkeiten von Teilnehmer/-innen sowie Kursleiter/-innen


§ 17 Mitwirkung


(1) VHS-Leitung und pädagogische Mitarbeiter/-innen müssen mindestens einmal im Semester jedem/jeder Teilnehmer/-in und jedem Honorardozenten bzw. jeder Honorardozentin die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung an der Programmgestaltung der VHS geben. Die Mitwirkung soll auf dem Weg einer Präsenzveranstaltung und ggf. der Einbeziehung neuer Medien ermöglicht werden. Sie muss mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt und über die lokale Presse sowie im Programm und auf der Website der VHS bekanntgegeben werden.


(2) Die VHS-Leitung und die Fachbereichsleitungen berichten über Form und Ergebnisse der Mitbestimmung in der jeweils nächsten Sitzung der Verbandsversammlung.

Anregungen von Teilnehmer/-innen und Kursleiter/-innen zur Gestaltung des Volkshochschulprogramms werden von der VHS-Leitung unabhängig von der formalen Mitwirkungsregelung jederzeit gern entgegengenommen und, wenn möglich, auch realisiert. Wir freuen uns auf Ihre Anregungungen!
Mitwirkung – das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Vorschläge, Anregungen, Ideen und Kritik direkt mitzuteilen.

Die nächste Mitwirkungsveranstaltung findet im Rahmen unserer Semestereröffnung des zweiten Semesters 2026 statt – also im Spätsommer 2026. Der genaue Termin steht noch nicht fest!