Wir arbeiten an einer neuen Homepage,...
Unsere neue Homepage wird Anfang 2026 online sein. Vorübergehende Störungen beim Aufruf dieser (alten) Seite sind bis dahin mitunter möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Hier finden Sie unser komplettes Programm für das erste Semester 2026!
Das neue Programm für das erste Semester 2026 ist am 15. Dezember erschienen und liegt in gedruckter Form in allen Banken und Sparkassen in Hilden und Haan, den Bürgerbüros, Buchhandlungen und in vielen Geschäften in den beiden Städten aus.
Natürlich erhalten Sie es auch in den beiden VHS-Geschäftsstellen in Hilden und Haan, dort können Sie schriftliche Anmeldungen für alle Veranstaltungen auch direkt abgeben. Das Programmheft können hier auch als PDF-Dokument herunterladen.
Blättern und schmökern Sie daher einfach in unserem Programm, anmelden lohnt sich ganz bestimmt! Lassen Sie sich einfach von unserem Angebot inspirieren und schauen Sie sich ausgiebig um. Vielleicht melden Sie sich auch direkt online zu einer Veranstaltung an, dann ist Ihnen der Platz sicher!.
Alle Veranstaltungen sind hier online buchbar!
Am sichersten, schnellsten und einfachsten ist in jedem Fall immer die Online-Anmeldung über diese Webseite. Wählen Sie dazu einfach die gewünschte Veranstaltung aus, legen diese in den Warenkorb und melden sich dann online an. Damit ist Ihnen der Platz im Kurs sicher, denn unser Buchungssystem nimmt sofort eine Platzreservierung für Sie vor. Wir bestätigen Ihre Anmeldung dann so schnell wie möglich, dies kann aber u.U. ein paar Tage dauern.
Kursempfehlungen
Demnächst
Aktuelles aus Ihrer VHS Hilden-Haan
Einladung zur Semesterauftakt-Veranstaltung am 27.8.2025
Zum Semesterauftakt laden wir ganz herzlich zu unserer jährlichen Info-, Austausch und auch Unterhaltungsveranstaltung ein. Am Mittwoch, 27. August…
Brückentag am 20. Juni
Aufgrund des Brückentages am Freitag, den 20.06.2025, bleiben unsere Geschäftsstellen (Hilden und Haan) ganztägig geschlossen
Gerne können Sie sich…
Schulabschlüsse nachholen bei der VHS - Wir haben noch Plätze frei!
Am 01. September 2025 - also nach den Sommerferien - beginnen wieder neue Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen. Wir bieten die…
Mitwirkung in der VHS - Wir wollen Ihre Ideen!
Mitwirkung - das bedeutet, Sie haben die Möglichkeit, uns Ihre Vorschläge, Anregungen, Ideen und Kritik direkt mitzuteilen. Natürlich geht das am besten persönlich, sehr gerne nehmen wir Ihre Ideen aber per Mail entgegen. Sie wünschen sich seit langem ein Thema, ein Seminar, einen Kurs oder eine Exkursion? Geben Sie uns die Chance, Ihren Wunschkurs zu gestalten.
Sollten sich genug weitere Teilnehmende anmelden, findet die Veranstaltung statt und Sie erhalten als Dankeschön einen gebührenfreien Platz in dieser Veranstaltung!
Weitere Informationen und die Teilnahmebedingungen finden Sie hier!
Die VHS online und mehr...
Die VHS bietet etliche Online-Angebote aus den verschiedensten Fachbereichen und zu unterschiedlichsten Themen. Rufen Sie einfach hier oder oben auf dieser Seite unter dem Icon Online-Angebote unser Angebot auf und stöbern Sie ein wenig in den Ergebnissen. Weitere Angebote können tagesaktuell im Laufe des Semesters dazu kommen.
Ausserdem finden Sie uns auch in den sozialen Medien. Besuchen Sie uns doch bei Facebook, Instagram und Youtube!
Die Teilnahme an Bildungsurlaubsveranstaltungen ist grundsätzlich allen Interessierten möglich, also auch Studenten, Hausfrauen, Rentnern etc. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit haben jedoch nur Arbeiter und An-gestellte, die schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind sowie Personen in vergleichbaren Tätigkeiten, wie z.B. in Heimarbeit Beschäftigte, freie Mitarbeiter und Handelsvertreter. Arbeitslose müssen vor einer Teilnahme die Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. des JobCenters einholen. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Beamte und Auszubildende. Für Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung. Bildungsurlaub wird in der Regel für fünf Arbeitstage im Kalenderjahr gewährt. Dieses Zeitmaß vergrößert oder verringert sich, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeitet. Bildungsurlaub soll in dem Jahr genommen werden, in dem ein Anspruch besteht. Eine Berechtigung wird erst erworben, wenn ein Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Für die Teilnahme am Bildungsurlaub erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung für eine entsprechende Bildungsveran-staltung von uns eine Anmeldebescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor und beantragen den Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber muss Ihnen seine Zustimmung oder Ablehnung schriftlich mitteilen. Nach dem Bildungsurlaub bekommen Sie von der VHS eine Teilnahmebescheinigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Bildungsurlaub und mehr
Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an beruflichen oder politischen Bildungsveranstaltungen teilnehmen zu können. Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Die Teilnahme an Bildungsurlaubsveranstaltungen ist grundsätzlich allen Interessierten möglich, also auch Studenten, Hausfrauen, Rentnern etc. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit haben jedoch nur Arbeiter und An-gestellte, die schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind sowie Personen in vergleichbaren Tätigkeiten, wie z.B. in Heimarbeit Beschäftigte, freie Mitarbeiter und Handelsvertreter. Arbeitslose müssen vor einer Teilnahme die Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. des JobCenters einholen. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Beamte und Auszubildende. Für Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung. Bildungsurlaub wird in der Regel für fünf Arbeitstage im Kalenderjahr gewährt. Dieses Zeitmaß vergrößert oder verringert sich, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeitet. Bildungsurlaub soll in dem Jahr genommen werden, in dem ein Anspruch besteht. Eine Berechtigung wird erst erworben, wenn ein Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Für die Teilnahme am Bildungsurlaub erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung für eine entsprechende Bildungsveran-staltung von uns eine Anmeldebescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor und beantragen den Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber muss Ihnen seine Zustimmung oder Ablehnung schriftlich mitteilen. Nach dem Bildungsurlaub bekommen Sie von der VHS eine Teilnahmebescheinigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Die Teilnahme an Bildungsurlaubsveranstaltungen ist grundsätzlich allen Interessierten möglich, also auch Studenten, Hausfrauen, Rentnern etc. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit haben jedoch nur Arbeiter und An-gestellte, die schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind sowie Personen in vergleichbaren Tätigkeiten, wie z.B. in Heimarbeit Beschäftigte, freie Mitarbeiter und Handelsvertreter. Arbeitslose müssen vor einer Teilnahme die Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. des JobCenters einholen. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Beamte und Auszubildende. Für Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung. Bildungsurlaub wird in der Regel für fünf Arbeitstage im Kalenderjahr gewährt. Dieses Zeitmaß vergrößert oder verringert sich, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeitet. Bildungsurlaub soll in dem Jahr genommen werden, in dem ein Anspruch besteht. Eine Berechtigung wird erst erworben, wenn ein Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Für die Teilnahme am Bildungsurlaub erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung für eine entsprechende Bildungsveran-staltung von uns eine Anmeldebescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor und beantragen den Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber muss Ihnen seine Zustimmung oder Ablehnung schriftlich mitteilen. Nach dem Bildungsurlaub bekommen Sie von der VHS eine Teilnahmebescheinigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Bildungsurlaub und mehr
Bildungsurlaub ist eine bezahlte Freistellung von der Arbeit, um an beruflichen oder politischen Bildungsveranstaltungen teilnehmen zu können. Gesetzliche Grundlage ist das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Die Teilnahme an Bildungsurlaubsveranstaltungen ist grundsätzlich allen Interessierten möglich, also auch Studenten, Hausfrauen, Rentnern etc. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit haben jedoch nur Arbeiter und An-gestellte, die schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen beschäftigt sind sowie Personen in vergleichbaren Tätigkeiten, wie z.B. in Heimarbeit Beschäftigte, freie Mitarbeiter und Handelsvertreter. Arbeitslose müssen vor einer Teilnahme die Zustimmung der Arbeitsagentur bzw. des JobCenters einholen. Keinen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Beamte und Auszubildende. Für Beamte gilt die Sonderurlaubsverordnung. Bildungsurlaub wird in der Regel für fünf Arbeitstage im Kalenderjahr gewährt. Dieses Zeitmaß vergrößert oder verringert sich, wenn der Arbeitnehmer regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche arbeitet. Bildungsurlaub soll in dem Jahr genommen werden, in dem ein Anspruch besteht. Eine Berechtigung wird erst erworben, wenn ein Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Für die Teilnahme am Bildungsurlaub erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung für eine entsprechende Bildungsveran-staltung von uns eine Anmeldebescheinigung. Diese legen Sie Ihrem Arbeitgeber spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor und beantragen den Bildungsurlaub. Der Arbeitgeber muss Ihnen seine Zustimmung oder Ablehnung schriftlich mitteilen. Nach dem Bildungsurlaub bekommen Sie von der VHS eine Teilnahmebescheinigung, die Sie ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
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