Mitwirkung in der VHS
Das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass die Kursleiter/innen und Teilnehmer/innen der Volkshochschule an deren Gestaltung mitwirken. In der Satzung für die Volkshochschule Hilden-Haan sind diese Mitwirkungsrechte in § 17 verankert:
§ 17 Mitwirkung
- VHS-Leitung und pädagogische Mitarbeiter/-innen müssen mindestens einmal im Semester jedem/jeder Teilnehmer/-in und jedem Honorardozenten/jeder Honorardozentin die Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung an der Programmgestaltung der VHS geben. Die Mitwirkung soll auf dem Weg einer Präsenzveranstaltung und ggf. der Einbeziehung neuer Medien ermöglicht werden. Sie muss mindestens 4 Wochen im Voraus angekündigt und über die lokale Presse sowie im Programm und auf der Website der VHS bekanntgegeben werden.
- Die VHS-Leitung und die Fachbereichsleitungen berichten über Form und Ergebnisse der Mitbestimmung in der jeweils nächsten Sitzung der Verbandsversammlung.
Anregungen der Teilnehmer/-innen sowie der Kursleiter/- innen zur Gestaltung des Volkshochschulprogramms werden von der VHS-Leitung immer gern entgegengenommen und, wenn möglich, auch realisiert. Wirken Sie also mit bei der Mitwirkung! Wir helfen Ihnen dabei!
Die nächste Mitwirkungsveranstaltung findet im Rahmen unserer Semestereröffnung
am 27. August 2025 ab 18.30 Uhr im Heinrich-Strangmeier-Saal im
Weiterbildungszentrum „Altes Helmholtz“, Gerresheimer Straße 20 statt. Bitte melden Sie sich unter Kursnummer D91000 an.
Aktuell bieten wir Ihnen außerdem eine ganz besondere Aktion zur Mitwirkung unter diesem Link!


