Allgemeine Regelungen zur Anmeldung und zur Teilnahme

Wie melde ich mich an?

  • Am einfachsten ist die Online-Anmeldung über diese Website
  • Sie können sich aber natürlich auch schriftlich anmelden, auf dem Postweg oder per Fax.
  • Möchten Sie mehrere Personen anmelden, muss für jede Person eine eigene Anmeldung erfolgen.
  • Für einzelne Veranstaltungen, insbesondere Studienfahrten, ist aus rechtlichen Gründen eine schriftliche Anmeldung zwingend erforderlich! Für Ihre schriftliche Anmeldung finden Sie Anmeldeformulare im Downloadbereich und in jedem Programmheft. Bitte verwenden Sie für jede Veranstaltung eine eigene Anmeldeung. Anmeldeformulare erhalten Sie auch in den VHS-Geschäftsstellen Hilden und Haan sowie an den Informationsschaltern der Rathäuser in Hilden und in Haan.
  • Für Vorträge, Vortragsreihen oder andere Einzelveranstaltungen ist eine Anmeldung nur erforderlich, wenn dies besonders vermerkt ist.
  • Eine Anmeldung ist auch nach Veranstaltungsbeginn möglich, sofern keine Warteliste besteht. Die volle Kursgebühr fällt jedoch auch in diesem Fall an.
  • Mit der Anmeldung zu einer VHS-Veranstaltung sind Sie zur Zahlung der Gebühr verpflichtet. Die Gebühr wird mit dem Veranstaltungsbeginn fällig

 

Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?

  • Nach der Verbuchung Ihrer Anmeldung erhalten Sie für jede VHS-Veranstaltung, zu der Sie sich angemeldet haben, eine Anmeldebestätigung. Erst damit ist Ihnen der Platz in der Veranstaltung sicher. Sofern Sie uns Ihre Email-Adresse mitgeteilt haben, erfolgt diese Anmeldebestätigung per Email, sonst per Brief. (Bitte prüfen Sie Ihr Email-Postfach regelmäßig auf neue Emails und ggf. auch auf ausreichend Speicherplatz für den korrekten Email-Empfang!)
  • Online-Anmelder erhalten außerdem vorab, d.h. unmittelbar nach Absenden Ihrer Anmeldung, automatisiert eine Eingangsbestätigung zur Kontrolle Ihrer Daten per Email.
  • Für den Fall, dass eine Veranstaltung nicht durchgeführt wird oder sich Änderungen bei der Durchführung ergeben, erhalten Sie rechtzeitig eine gesonderte Nachricht. Ansonsten wird die Veranstaltung wie geplant durchgeführt.
  • Wenn Sie die Teilnahmegebühr per Lastschrift bezahlen möchten, enthält die Anmeldebestätigung auch Ihre individuelle Mandatsreferenznummer. Die Mandatsreferenznummer wird durch die VHS gebildet und dient der Kennzeichnung Ihres Lastschriftmandates.
  • Sie können uns entweder ein Lastschriftmandat erteilen oder die Teilnehmergebühr auf ein Konto der Volkshochschule überweisen.
  • Barzahlung ist nur bei Einzelveranstaltungen mit Abendkasse möglich.
  • Bei Online-Anmeldung ist die Erteilung eines Lastschriftmandates obligatorisch! Bitte überweisen Sie die Teilnehmergebühr nicht, wenn Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt haben! Bei Studienreisen und -fahrten wird die Fälligkeit der Gebühren und die Zahlungsweise veranstaltungsbezogen geregelt. Die Abbuchungen erfolgen stets am ersten Werktag des nächsten Monats nach dem Veranstaltungsbeginn. Bei bestimmten Veranstaltungen kann es im Einzelfall möglich sein, dass die Abbuchung erst am ersten Werktag des übernächsten Monats erfolgt.

Rechtsgrundlage ist die jeweils geltende Gebührensatzung, die Sie im Downloadbereich herunterladen oder in den VHS Geschäftsstellen einsehen können!

Wer kann eine Ermäßigung erhalten?

Eine Ermäßigung von 50% für Kurse und Seminare erhalten bei Vorlage entsprechender aktueller Nachweise

  1. Schülerinnen und Schüler
  2. Vollzeit-Studierende bis 27 Jahre
  3. Auszubildende
  4. Bundesfreiwillige nach BFDG und Freiwillige nach FSJG
  5. Au-pair Bedienstete
  6. Inhaberinnen und Inhaber städtischer Sozialausweise (z.B. Itter-Pass)
  7. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB II (ALG II)
  8. Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe)

Wenn Sie eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen möchten, muss ein aktueller Nachweis bei der Anmeldung vorgelegt werden. Eine Gebührenermäßigung nach Kursbeginn ist nicht möglich. Darüber hinaus erhalten die unter Ziffer 6-8 genannten Teilnehmer/innen eine Gebührenbefreiung für eine ermäßigungsberechtigte Veranstaltung pro Semester.

Von den Ermäßigungen ausgenommen sind:

  • Sachkosten (z.B. Lehrmittel)
  • Prüfungsgebühren
  • Studienfahrten, Exkursionen, Wanderungen, Kleingruppenangebote
  • Eintrittsgelder
  • Gebühren Dritter (Kooperationspartner etc.)
  • Schülerermäßigungen für den Bereich "Junge VHS". Diese Angebote werden bereits zu einem ermäßigten Gebührensatz angeboten.

Ein Antragsformular finden Sie im Downloadbereich und in unserem Programmheft.

Abmeldung und Erstattung von Gebühren

Die aktuelle Gebührenordnung ist im Downloadbereich oder in den VHS-Geschäftsstellen einsehbar. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vollen Gebühr, auch wenn keine tatsächliche Teilnahme erfolgt. Dies gilt ausdrücklich auch bei Nicht-Teilnahme aufgrund einer Erkrankung.

Kommt eine Veranstaltung aus von der VHS bzw. bei Studienfahrten etc. aus vom beauftragten Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht zustande, wird die Gebühr in voller Höhe erstattet. Eine anteilige Erstattung erfolgt, wenn aus Gründen, die die VHS bzw. der Veranstalter zu vertreten hat, ein Teil der angebotenen Unterrichtsstunden nicht durchgeführt wurde. Dabei werden nur Beträge über 5,00 € erstattet.

Teilnehmer/Teilnehmerinnen, die sich bis zu zwei Wochen vor Beginn einer Veranstaltung schriftlich oder persönlich in der VHS-Geschäftsstelle abmelden, erhalten die gezahlten Gebühren - abzüglich einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € erstattet.

Ausnahmen von der zweiwöchigen Anmeldefrist sind:

  • Veranstaltungen mit in der Beschreibung genannten Anmeldefristen (Anmeldeschluss), wenn diese mehr als zwei Wochen vor der Veranstaltung ablaufen.
  • Bildungsurlaubsseminare (Abmeldung spätestens drei Wochen vor Beginn).
  • Veranstaltungen mit auswärtiger Unterbringung (Abmeldung bis zu sechs Wochen vor Beginn).

Nach Ablauf der jeweiligen Abmeldefrist erfolgt keine Gebührenerstattung mehr. Abmeldungen müssen gegenüber der VHS erklärt werden, beim Kursleiter oder bei der Kursleiterin sind sie nicht möglich.

Bei Rücktritt oder Umbuchung von Mehrtagesfahrten/Studienreisen werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt:

  • bis zu sechs Wochen vor der Reise eine Verwaltungsgebühr von 5,00 €
  • bei späterem Rücktritt: alle der VHS entstandenen Kosten bis zu 100 % der Teilnahmegebühr

 

Bei VHS-Kursen mit mehr als 10 Einzelterminen können Sie sich innerhalb von fünf Werktagen nach dem ersten Kurstermin kostenlos wieder abmelden. Sie können also gewissermaßen beim ersten Termin einmal "schnuppern". Diese Regelung gilt nicht für drittmittelgeförderte Angebote wie Integrationskurse, Schulabschlusskurse usw.

Eine Abmeldung von einer Veranstaltung muss in jedem Falle - auch nach einem "Schnuppertermin" - schriftlich erfolgen, telefonische Abmeldungen sind nicht möglich.

 

Mindestteilnehmerzahl

Kurse und Seminare werden in der Regel nur durchgeführt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Dies sind in der Regel 11 Teilnehmer/-innen bzw. bei Kleingruppen-Angeboten 6 Teilnehmer/-innen. Liegen weniger Anmeldungen vor, kann die Veranstaltung mit Zustimmung der VHS und im Einverständnis mit den Teilnehmer/innen gegen eine anteilig erhöhte Gebühr durchgeführt werden.

Teilnahmebescheinigungen

Bescheinigungen über die Teilnahme an Kursen und Seminaren werden gegen Einsendung eines frankierten und adressierten Briefumschlages ausgestellt und übersandt.

Wer kann teilnehmen und wofür haftet die VHS?

Teilnehmen kann grundsätzlich jeder, der das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen sind möglich. Bei entsprechend gekennzeichneten Veranstaltungen für bestimmte Zielgruppen kann die Teilnahme auf die vorgegebene Alters- oder Personengruppe beschränkt werden. Für bestimmte Veranstaltungen kann die Teilnahme von einem höheren Alter oder von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden.

Die VHS übernimmt gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern keine Haftung bei Beschädigungen oder Verlusten, bei Unfällen, Verspätungen oder sonstigen Unregelmäßigkeiten. Bei Reisen tritt sie nur als Vermittler auf und haftet nicht für Schäden aller Art. Die Haftung der beauftragten Leistungsträger wird hiervon nicht ausgenommen.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine(n) bestimmte(n) Dozentin/Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer/eines Dozentin bzw. Dozenten angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichen Gründen Ort und Zeitpunkt von Veranstaltungen ändern. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Gebührenerstattung.

Müssen Veranstaltungen aus von der VHS nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (z.B. wegen Erkrankung von Dozentinnen/Dozenten), so können diese nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Werden Veranstaltungseinheiten nicht nachgeholt, werden die Gebühren anteilig erstattet. 

Wo finden VHS-Veranstaltungen statt?

Stadtpläne von Hilden und Haan mit einem Verzeichnis der Veranstaltungsstätten finden Sie in unserem Programmheft bzw. hier. Achten Sie bitte unbedingt auf die Ortsangaben bei den einzelnen Veranstaltungen!

Rauchen in Schulräumen

In den Räumen der VHS sowie in allen Unterrichtsräumen ist das Rauchen nicht gestattet!

Datenschutz

Wir halten uns an die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Für statistische Zwecke erfolgt eine anonymisierte Datenauswertung, die keine Rückschlüsse auf einzelne Teilnehmende zulässt. Die Datenschutzerklärung finden unter dem Link Datenschutz.

Widerrufsrecht

Ihr gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen gem. §§ 312 ff. BGB finden Sie unter dem Reiter Widerrufsbelehrung bzw. hier.

 

Regelungen zur Anmeldung und Teilnahme, Stand Februar 2023