Das Weiterbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor, dass die Kursleiter/innen und Teilnehmer/innen der Volkshochschule an deren Gestaltung mitwirken. In der Satzung für die Volkshochschule Hilden-Haan sind diese Mitwirkungsrechte in § 17 verankert:
§ 17 Mitwirkung
- Einmal im Semester findet eine VHS-Konferenz statt. An ihr kann jede/r Teilnehmer/-in und jede/r nebenamtliche/ nebenberufliche pädagogische Mitarbeiter/-in einer aktuellen VHS-Veranstaltung teilnehmen. Der Termin für die VHS-Konferenz ist im Programmheft und in einer schriftlichen Information an die Kursleitenden mindestens 4 Wochen vor dem Sitzungstermin bekannt zu geben.
- An der VHS-Konferenz nehmen außer den Teilnehmern/ innen und den nebenamtlichen/nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeitern/-innen die VHS-Leitung sowie die Fachbereichsleitungen teil. Auf der VHS-Konferenz haben die Teilnehmer/innen und die die nebenamtlichen/nebenberuflichen pädagogischen Mitarbeiter/-innen die Möglichkeit, Vorschläge zur Programmgestaltung und zur Arbeit der Volkshochschule zu machen. Hierüber berichten die VHS-Leitung und die Fachbereichsleitungen in der nächsten Sitzung des jeweils zuständigen Gremiums.
Die nächste VHS-Konferenz findet statt
am Freitag, 27. März 2020, 17.00 - 18.30 Uhr im VHS-Haus in Haan, Diekerstraße 49
Die VHS-Konferenz fällt wegen der Corona-Pandemie aus. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Anregungen der Teilnehmer/-innen sowie der Kursleiter/- innen zur Gestaltung des Volkshochschulprogramms werden von der VHS-Leitung gern entgegengenommen und, wenn möglich, auch realisiert. Wirken Sie also mit bei der Mitwirkung! Wir helfen Ihnen dabei.